LG Hamburg - Urteil vom 27.01.2005
307 S 164/04
Normen:
BGB § 558 Abs. 1 § 558b Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 367

Zulässigkeit eines bedingten Mieterhöhungsverlangens

LG Hamburg, Urteil vom 27.01.2005 - Aktenzeichen 307 S 164/04

DRsp Nr. 2006/10691

Zulässigkeit eines bedingten Mieterhöhungsverlangens

1. Der Vermieter trägt das Risiko, dass er während eines laufenden Räumungsprozesses kein Mieterhöhungsverlangen stellen kann. 2. Ein bedingt für den Fall gestelltes Mieterhöhungsverlangen, das er mit der Räumungsklage abgewiesen wird, ist unzulässig, da es sich nicht um eine unschädliche Rechtsbedingung handelt.

Normenkette:

BGB § 558 Abs. 1 § 558b Abs. 2 S. 1 ;

Hinweise:

Anmerkung Riecke ZMR 2005, 367

Fundstellen
ZMR 2005, 367