I.
Die Beteiligten bilden die o. a. Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 7) ist Teileigentümer der Einheiten Nr. 7 und 8, bestehend aus einem Ladenlokal im Erdgeschoss und Räumen im Kellergeschoss. Diese Räume hatte der neben dem Beteiligten zu 7) weitere teilende erbbauberechtigte Sch. mit Vertrag vom 21. März 1970 an die Firma K. AG vermietet. In diesen Mietvertrag ist der Beteiligte zu 7) als neuer Eigentümer der Einheiten 7 und 8 mit Vertrag vom 4./7. Oktober 1971 eingetreten.
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