Mit Vertrag vom 5.2.1997 (Bl. 21 ff. d.A.) vermietete die B. Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objektverwaltungs KG B. der Beklagten das auf dem Grundstück H. 29-31 zu errichtende Parkhaus, das über ca. 440 Stellplätze verfügen sollte, nebst Außenanlagen, Zugängen, Zufahrten u. ä. Rechtsnachfolgerin der Vermieterin ist die T. Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG - L. Fonds Zwölf. Der Nettomietzins wurde mit 52.800 DM monatlich vereinbart und erhöhte sich aufgrund mehrerer Änderungsvereinbarungen schließlich auf 63.941,80 DM einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kam eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung von 2.992,80 DM einschließlich Umsatzsteuer, so dass sich die monatliche Gesamtbelastung der Beklagten auf 66.934,60 DM belief.
Die Übergabe des Parkhauses erfolgte am 13.11.1998, die Inbetriebnahme des gleichzeitig errichteten benachbarten Multiplex-Kinos am 16.12.1998.
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