I. Die Kläger, ein palästinensisches Ehepaar, sind jordanische Staatsangehörige. Die Ehefrau ist aufgrund begrenzter deutscher Sprachkenntnisse nicht in der Lage, deutsches Radio- oder Fernsehsendungen zu verfolgen.
Seit 1987 sind die Kläger Mieter einer Wohnung im 1. Obergeschoß eines zweistöckigen Wohnhauses der Beklagten. Das Haus verfügt über eine Gemeinschaftsantenne und einen Breitbandkabelanschluß. Programme in arabischer Sprache sind darin nicht eingespeist.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|