OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.02.2004
I-10 U 124/03
Normen:
BGB § 537 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 13.06.2003

Zur Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses wegen zu langem Aufschub von Mängelanzeigen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen I-10 U 124/03

DRsp Nr. 2004/10192

Zur Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Pachtverhältnisses wegen zu langem Aufschub von Mängelanzeigen

»1. Macht der Pächter erst mehr als 1 1/2 Jahre nach letztmaliger Mängelanzeige von seinem Kündigungsrecht aus § 542, § 554a BGB a.F. Gebrauch, ist ihm die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht unzumutbar. 2. Zur Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs.«

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Zwischen den Parteien bestand ein Pachtvertrag über die Gaststätte "E." nebst Wirtewohnung in D. Der Kläger leistete zu Beginn des Pachtverhältnisses eine Kaution in Höhe von 10.138,92 EUR. Erstinstanzlich hat der Kläger Rückzahlung der Kaution und ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2000 begehrt. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der getroffenen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil verwiesen (GA 83 ff.).