BGH - Urteil vom 05.10.2001
V ZR 275/00
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2002, 737
MDR 2002, 23
NJW 2002, 208
NZM 2001, 1145
WM 2002, 195
ZIP 2001, 2283
Vorinstanzen:
KG,
LG Berlin,

Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks

BGH, Urteil vom 05.10.2001 - Aktenzeichen V ZR 275/00

DRsp Nr. 2001/16096

Zusicherung von Mieterträgen bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks

»Die Grundsätze der Rechtsprechung, nach der die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung gemachten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge regelmäßig für die Zusicherung einer Eigenschaft sprechen, finden auch bei freiwilliger Versteigerung eines Grundstücks Anwendung (Fortführung von zuletzt BGH, Urt. v. 30. März 2001, V ZR 461/99, NJW 2001, 2551).«

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Beklagte zu 2 war bis zum 4. November 1997 alleinvertretungsberechtigter Vorstand der Beklagten zu 1. Zu deren Gunsten war die Auflassung hinsichtlich eines mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks in B.-L. erklärt worden. Mit notariell beurkundetem Einlieferungsvertrag vom 5. November 1996 beauftragte die Beklagte zu 1 den Auktionator Pl. mit der Versteigerung des noch nicht auf ihr Eigentum umgeschriebenen Grundstücks. Bei der Beschreibung des Anwesens ist unter § 1 Nr. 1 der Urkunde vermerkt:

"Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus. Es hat 2102 m² Wohn-/Gewerbefläche inklusive Garagenhof mit einer Jahresbruttokaltmiete von ca. 194.000 DM."