bb) Mieter, Mietermehrheit, Empfangsvollmacht

Autor: Emmert

415

Die Mieterhöhungserklärung muss an den Mieter gerichtet sein. Wer Mieter ist, ergibt sich regelmäßig aus dem Mietvertrag. Hinsichtlich der Einzelheiten s.o. § 12 Rdn. 61 ff.