Autoren: Özdemir/Wiek |
Das Bundesjustizministerium hat 1976 einen Mustermietvertrag herausgegeben. Dieser Formularvertrag hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Den meisten Vermietern war er zu mieterfreundlich. Der Mustermietvertrag enthält in § 7 eine Regelung über Schönheitsreparaturen. Davon hat die Rechtsprechung die Erläuterung in Fußnote 1 als angemessenen Fristenplan übernommen:10)
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