4. Angemessener Ausgleich

Autoren: Özdemir/Wiek

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Der BGH hat die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel in dieser Fallgruppe mit dem Vorbehalt versehen, dass bei Gewährung eines angemessenen Ausgleichs durch den Vermieter eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vermieden werden kann.39)

Dafür sei ein zu Mietbeginn gewährter Nachlass von lediglich einer halben Monatsmiete aber nicht ausreichend, wenn in drei von vier Zimmern der Mietwohnung Malerarbeiten erforderlich sind.40) Der angemessene Ausgleich erfordert eine Kompensation für die vorvertragliche Abnutzung, die sich nicht nach einer Relation zur Miethöhe bemisst (vgl. § 18 Rdn. 59). Soweit der BGH eine halbe Monatsmiete für unzureichend gehalten hat, lag dies nur an dem höheren Renovierungsaufwand im konkreten Fall.

a) Malerkosten bei Vertragsbeginn

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