1. Unrenovierter Zustand

Autoren: Özdemir/Wiek

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Den Grenzverlauf zwischen einer renovierten und einer unrenovierten Wohnung markieren Gebrauchsspuren. Unrenoviert oder renovierungsbedürftig4)

ist eine Wohnung nicht erst dann, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder gar völlig verwohnt ist.5) Sie muss nur "mehr oder minder abgenutzt"6) sein. Es kommt darauf an, ob die Wohnung Gebrauchsspuren aus dem vorvertraglichen Zeitraum aufweist.7) Bagatellspuren sind unerheblich.8) Eine renovierte Wohnung setzt nicht immer voraus, dass sie bei Mietbeginn komplett frisch renoviert worden ist.9) Die Vornahme geringer Auffrischungsarbeiten durch den Vermieter kann genügen, wenn die Wohnung ansonsten keine Gebrauchsspuren hat. Maßgebend ist der dekorative Zustand im Zeitpunkt der Übergabe. Von wem fremde Gebrauchsspuren herrühren, ob noch vom Vormieter oder nach einer kompletten Renovierung erst vom Vermieter oder anderen Dritten, ist gleichgültig.