1. Kündigung per Brief

Autoren: Thanner/Wiek

a) Einfacher Brief

2

Der einfache Brief ist am wenigsten geeignet, den Zugang nachzuweisen. Es besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht.2)


2)

Grüneberg/Ellenberger, § 130 Rdn. 21.

b) Einwurfeinschreiben

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Die von der Deutschen Post AG seit September 1997 angebotene Versendungsform "Einwurfeinschreiben" stellt gleichfalls nicht den "sichersten Weg" dar, um den Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen zu können.

Bei einem Einwurfeinschreiben wird auf den Brief eine Sendungsnummer aufgeklebt. Der Versender bekommt vom Zusteller bei Übergabe einen Einlieferungsbeleg ausgehändigt, mittels dessen die spätere Sendungsverfolgung ermöglicht werden soll. Auf dem Einlieferungsbeleg ist dieselbe Sendungsnummer wie auf dem Brief abgedruckt. Er ermöglicht sodann die Sendungsverfolgung.

Der Versender kann sodann unter Angabe der auf dem Einlieferungsbeleg abgedruckten Sendungsnummer und des Einlieferungsdatums den Sendungsstatus unter www.deutschepost.de/briefstatus abrufen. Sendungsstatusinformationen können jedenfalls Geschäftskunden auch telefonisch erfragen unter 0180 6 555555. Der Auslieferungsbeleg zugestellter Sendungen wird angezeigt und kann selbst ausgedruckt werden.3)