Autor: Emmert |
Mehrere Mieter schulden die Rückgabe als Gesamtschuldner, § 431 BGB. Einer von mehreren Mietern kann sich daher nicht dadurch von seiner Rückgabepflicht befreien, dass er auszieht, dem Vermieter die Schlüssel zurücksendet und ihm mitteilt, er werde das Mietobjekt nicht mehr nutzen.56) Auch der ausgezogene Mieter schuldet also die Rückgabe und muss dafür sorgen, dass der Anspruch erfüllt wird.57)
Für Mietverträge in den neuen Bundesländern, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen wurden, ist §
56) | Wolf/Eckert/Ball, Rdn. 1057; Emmerich in Bub/Treier, V Rdn. 9; BGH, RE vom 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95, BGHZ 131, 176 = NJW 1996, 838 = WuM 1996, 216. |
57) | OLG Düsseldorf vom 15.01.1987 - |
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