Autor: Emmert |
Soweit die Mietpreisvereinbarung gegen § 4 WiStG verstößt, ist sie gem. § 134 BGB nichtig. Anders als in den Fällen des § 138 BGB handelt es sich jedoch lediglich um eine Teilnichtigkeit,17) d.h., das Mietverhältnis besteht mit entsprechend reduziertem Mietpreis fort.
17) | Grüneberg/Ellenberger, § 134 Rdn. 27; SchlHOLG, aaO. |
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|