VII. Nebenkosten und Umsatzsteuer

Autor: Emmert

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Optiert der Vermieter zur Umsatzsteuer, fällt diese dann auch auf Nebenkosten an, die an sich nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wie z.B. die Grundsteuer.54)

Sind Nebenkosten bereits von vornherein mit Umsatzsteuer belastet, muss der Vermieter diese nicht etwa herausrechnen, vielmehr fällt auch auf diesen Umsatzsteueranteil Umsatzsteuer an.55)

Praxistipp:

Auch wenn im Mietvertrag nur die Zahlung von Umsatzsteuer auf die Miete ausdrücklich geregelt wurde, gilt dies im Wege ergänzender Vertragsauslegung auch für die Betriebskosten.56)

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