III. Konkludente Umlagevereinbarungen

Autor: Emmert

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Eine stillschweigende Überbürdung von Nebenkosten durch jahrelange Abrechnung und Zahlung ist auch bei Gewerberaummietverhältnissen grundsätzlich möglich, setzt aber über die bloße mehrjährige Zahlung bislang nicht geschuldeter Betriebskosten das Vorliegen weiterer Umstände voraus, anhand derer der Vermieter auf eine stillschweigende Vertragsänderung vertrauen darf.34)

Umgekehrt führt der Umstand, dass der Vermieter über längere Zeit über einzelne Nebenkostenpositionen nicht abgerechnet hat, ebenfalls nicht zu einer konkludenten Änderung des Umfangs der vertraglich vereinbarten Nebenkosten, sofern es hierfür nicht weitere Anhaltspunkte gibt.35)


34)

BGH vom 13.02.2008 - VIII ZR 14/06, NZM 2008, 276.

35)

BGH vom 27.01.2010 - XII ZR 22/07, GuT 2010, 26.