LG Saarbrücken, vom 13.05.1981 - Aktenzeichen 16 S 118/80
DRsp Nr. 2009/7228
Mietminderung bei Feuchtigkeit der Raumluft
Ist eine Wohnung so feucht, dass vor allem ein älterer Mensch dort nicht ohne nachhaltige Gefährdung der Gesundheit leben kann, so ist eine Minderung des Mietzinses um 40 % angemessen.