AG Rüsselsheim vom 19.05.1989
3 C 516/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
DWW 1991, 147

Mietminderung bei Zuglufterscheinungen durch Zuluft der Gasetagenheizung

AG Rüsselsheim, vom 19.05.1989 - Aktenzeichen 3 C 516/88

DRsp Nr. 2009/7670

Mietminderung bei Zuglufterscheinungen durch Zuluft der Gasetagenheizung

1. Kommt es zu Zugluft, weil die Querschnitte der Luftzuführung der Gasheizung zu klein dimensioniert sind, so ist der Mieter zu einer Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt. Außerdem kann er vom Vermieter die Beseitigung von Randverschmutzungen verlangen. 2. Ein Recht auf Mietminderung und Mängelbeseitigung besteht auch dann, wenn der Mieter angekündigt hat, das Mietverhältnis zu kündigen und aus der Wohnung auszuziehen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
DWW 1991, 147