Mietminderung bei ungünstiger Anordnung der Heizkörper
AG Bremerhaven, Urteil vom 26.05.1992 - Aktenzeichen 59 C 1214/91
DRsp Nr. 1995/5088
Mietminderung bei ungünstiger Anordnung der Heizkörper
Der Mieter ist zu einer Mietzinsminderung berechtigt, wenn der Vermieter seiner Verpflichtung, die Wohnstandards, wie sie sich bei Vertragsabschluß darstellten, im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht nicht nur zu bewahren, sondern auch von Zeit zu Zeit altbaubedingte Unzuträglichkeiten des Mietobjekts durch Anpassung an neuere Standards zu beseitigen, nicht nachkommt; das Recht des Vermieters, Kosten einer Neuinvestition im Rahmen des nach dem MHG Zulässigen auf die Miete umzulegen, bleibt unberührt.