AG Leverkusen - Urteil vom 06.03.1992 (29 C 438/91) - DRsp Nr. 1995/7844
AG Leverkusen, Urteil vom 06.03.1992 - Aktenzeichen 29 C 438/91
DRsp Nr. 1995/7844
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Zahlung eines Mieterhöhungsbetrages, der in einem Neuabschluß des Mietvertrags mit der Pflicht zur Zahlung eines höheren Mietzinses unter Umgehung von § 2MHG ohne Gewährung einer Überlegungsfrist anläßlich eines Hausbesuchs des Vermieters vereinbart wurde.