Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung
OLG Rostock, Beschluß vom 04.01.1994 - Aktenzeichen 4 W 43/93
DRsp Nr. 1995/1969
Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung
»Mietzins im Sinne des § 16 Abs. 2GKG ist der zwischen den Parteien vereinbarte Nettomietzins ohne Berücksichtigung verbrauchsabhängiger und verbrauchsunabhängiger Nebenkosten.«