Die zulässige Berufung der Beklagten bleibt in der Sache ohne Erfolg.
Das Amtsgericht hat die Beklagte zu Recht zur Entfernung der ihrerseits auf dem Dach des Hauses angebrachten Parabolantenne verurteilt.
Die Anbringung der Antenne auf dem Dach des Hauses stellt einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjektes dar, den die Klägerin unterbinden kann. Die Klägerin hat unbestritten vorgetragen, dass nach dem zwischen den Parteien bestehenden Dauernutzungsvertrag das Aufstellen und Betreiben von Parabolantennen nicht gestattet ist.
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