Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte - Zulässigkeitsvoraussetzungen (insbes. Frage der Zustimmungspflicht), umlagefähige Kosten
LG Neuruppin, Urteil vom 20.04.2000 - Aktenzeichen 5 S 43/99
DRsp Nr. 2004/1655
Übertragung der Wärmeversorgung für vermieteten Wohnraum auf Dritte - Zulässigkeitsvoraussetzungen (insbes. Frage der Zustimmungspflicht), umlagefähige Kosten
Überträgt der Vermieter die Wärmeversorgung der zentralbeheizten Wohnungen auf einen Wärmelieferanten, so gibt ihm auch die Heizkostenverordnung nicht das Recht, ohne Zustimmung des Mieters den Wärmepreis des Lieferanten anstelle der bisher abgerechneten Heizungskosten in Rechnung zu stellen.