Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug aufgrund wegen fehlender Mitwirkung an der Mängelbeseitigung unberechtigter Mietminderung
AG Stuttgart-Canstatt, vom 01.07.2008 - Aktenzeichen 2 C 876/06
DRsp Nr. 2009/7520
Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug aufgrund wegen fehlender Mitwirkung an der Mängelbeseitigung unberechtigter Mietminderung
Verhindert der Mieter die Beseitigung angezeigter Mängel, die er zum Anlass einer Mietminderung genommen hat, oder erschwert er die Mängelbeseitigung mutwillig, so verliert er sein Minderungsrecht. Dies hat zur Folge, dass in Höhe des geminderten Mietzinses Zahlungsverzug gegeben ist, der den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 554BGB zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt.