Zur Aufteilung eines bestehenden oder noch zu errichtenden Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum ist zivilrechtlich eine sogenannte Teilungserklärung erforderlich. Dabei handelt es sich um eine notarielle Urkunde, die aufgrund ihrer besonderen Individualisierung, d.h. ihres Zuschnitts auf ein bestimmtes Objekt, hier nur eingeschränkt dargestellt werden kann. Die folgenden grundlegenden Überlegungen gelten jedoch für (fast) alle Arten von Teilungserklärungen.
Die Gründe für eine Aufteilung bestehenden Eigentums in Wohnungs- und/oder Teileigentum können vielgestaltig sein. Hierzu zählen:
wirtschaftlich motiviert: Teilung durch einen Bauträger zum Zwecke des Weiterverkaufs (häufigster Fall); |
: Teilung durch Eltern mit anschließender Zuwendung an ihre Kinder; denkbar ist auch eine Aufteilung durch eine Erbengemeinschaft z.B. vor späterem getrennten Weiterverkauf oder Aufteilung nach in einer Teilungsanordnung im Testament festgelegten Modalitäten; |
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