An späteren Änderungen an einer bestehenden Teilungserklärung müssen grundsätzlich sämtliche Eigentümer von Sondereigentumseinheiten mitwirken. Deshalb wirkt gerade bei sehr großen Einheiten die Teilungserklärung faktisch als starre Regelung, die praktisch unabänderlich ist, wenn z.B. bei mehreren hundert Eigentümern niemals der Zeitpunkt erreicht ist, in dem sämtliche aktuellen Eigentümer in grundbuchtauglicher Form einer Urkunde zugestimmt haben.
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