III. Grundschuldbestellungsurkunde - Sicherung eines Baudarlehens

1. Fallbeispiel

Die Eheleute Niels Bayer, geboren 05.05.1982, und Sonja Bayer geb. Frisch, geboren 08.05.1984, beide wohnhaft Rheinstraße 12, 12345 Musterstadt, sind seit dem 03.01.2019 Eigentümer zu je 1/2 Anteil des Grundstücks in der Gemarkung Westfeldern (AG Musterstadt), Flur 12 Nr. 301, Bauplatz, In den Erlen = 420 m².

Der Bauplatz liegt in einem Neubaugebiet. Das Ehepaar will diesen Grundbesitz mit einem Wohnhaus bebauen. Hierzu haben sie der Gemeinde gegenüber eine Bauverpflichtung bei Ankauf des Bauplatzes übernommen.

Der amtierende Notar hat einen elektronischen Grundbuchauszug einholen lassen und ihn eingesehen. Wie sich daraus ergibt, ist der Bauplatz wie folgt belastet:

In Abteilung II:

lfd. Nr. 1:

Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums für die Gemeinde Musterstadt.

Vorbehalten bleibt der Vorrang für noch zu bestellende Grundpfandrechte von insgesamt 400.000 € mit bis zu 20 % Zinsen jährlich und einmaligen Nebenleistungen bis zu 10 % jährlich.

In Abteilung III:

lfd. Nr. 1:

Buchgrundschuld zu 25.000 € nebst 12 % Zinsen für BHW Bausparkasse AG, Hameln.

Eingetragen am 03.01.2019 im Rang vor dem Recht Abt. II lfd. Nr. 1 unter teilweiser Ausnutzung des dort verzeichneten Rangvorbehalts.

Weitere Rechte bestehen nicht.