IV. Anmerkungen und Rechtsquellen zum vorstehenden Grundstückskaufvertrag

Während der Kerngehalt einer Teilungserklärung die Aufteilung in Miteigentumsanteile ist, enthält sie typischerweise eine ganze Reihe weiterer Erklärungen, die über die Aufteilung der Räumlichkeiten in Sonder- und Gemeinschaftseigentum hinausgehen.

Möglich sind daneben nicht nur Regelungen etwa zur Einräumung von Sondernutzungsrechten, sondern auch zu den Rechten und Pflichten der späteren Wohnungseigentümer untereinander. Um ein friedliches Miteinander aller (zukünftigen) Wohnungs- und Teileigentümer zu gewährleisten, werden i.d.R. die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Eigentümergemeinschaft in einer Gemeinschaftsordnung festgehalten, die regelmäßig - der Einfachheit halber - in die Teilungserklärung integriert wird. Ohne diese Gemeinschaftsordnung würde nur das Gesetz, namentlich die §§ 10 - 29 WEG,gelten, welche allerdings viele Detailfragen nur rudimentär regeln.

Die folgenden Anmerkungen zu der vorstehenden Teilungserklärung, geordnet nach der Reihenfolge der einzelnen Vertragsabschnitte, dienen dem besseren Verständnis ihrer Inhalte.

1. Anmerkung zum Grundbuchstand und Vereinigungsantrag (Abschnitt I. des Musters)