Zusatzklausel im Kaufvertrag zur Übernahme von Grundschulden ohne Darlehensverbindlichkeiten - Abschnitt III. Ziffer 4.
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d) Die Volksbank Musterstadt eG hat bestätigt, dass nach Ablösung der Darlehensverbindlichkeit des Verkäufers die Grundschulden in Abteilung III lfd. Nr. 1, 2, 3 und 4 ausschließlich der Sicherung von Forderungen gegen den Käufer dienen und die Ablösebeträge insgesamt nicht höher als der vereinbarte Kaufpreis sind.
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