Checkliste: Prüfung einer Vollmacht

Checkliste: Prüfung einer Vollmacht

1.

Ist Stellvertretung zulässig?

Sie ist ausgeschlossen bei bestimmten persönlichen Rechtsgeschäften im Familien- und Erbrecht, z.B. Einwilligung zur Adoption, Testa­ments­errichtung, Rücknahme eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung, bei Abschluss und Aufhebung eines Erbvertrags, beim Rücktritt vom Erbvertrag oder Widerruf des gemeinschaftlichen Tes­taments. Beim Erbverzicht kann der Erblasser nicht vertreten werden, wohl aber der Verzichtende (§  2347 Abs.  2 BGB).

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2.

Ist die Vollmacht formgültig?

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3.

Umfang der Vertretungsmacht: Deckt die Vollmacht alle für den Vertretenen in der Urkunde abzuge­benden Erklärungen ab?

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4.

Ist der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des §  181 BGB be­freit? Ist er berechtigt, Untervollmacht zu erteilen?

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5.

Ist die Ausübung der Vollmacht an einen bestimmten Notar gebun­den?

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6.

Die Frage, ob die Vollmacht widerrufen ist, braucht der Notar nicht zu prüfen, solange die Vollmacht in Urschrift oder in Ausfertigung vorge­legt wird (§  172 Abs.  2 BGB).

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7.

Vollmachten müssen in Urschrift oder Ausfertigung vorgelegt wer­den. Der Besitz einer beglaubigten Abschrift einer Vollmachtsur­kunde genügt nicht, weil damit nicht nachgewiesen werden kann, dass die Vollmacht noch fortbesteht.

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