Zwischenverfügung

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Sehr geehrter Herr Notar,

der Kaufgegenstand ist falsch bezeichnet. Nach der Eintragung im Grundbuch bezeichnet sich das Grundstück als Flur 13 Nr. 2511/2, Hof- und Gebäudefläche, Schildergasse 18 = 430 m2. Um Vorlage einer Nachtragsurkunde der Vertragsparteien wird gebeten.

Rechtspfleger

Amtsgericht - Grundbuchamt -