Zwischenverfügung
Sehr geehrter Herr Notar,
der Kaufgegenstand ist falsch bezeichnet. Nach der Eintragung im Grundbuch bezeichnet sich das Grundstück als Flur 13 Nr. 2511/2, Hof- und Gebäudefläche, Schildergasse 18 = 430 m2. Um Vorlage einer Nachtragsurkunde der Vertragsparteien wird gebeten.
Rechtspfleger
Amtsgericht - Grundbuchamt -
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