2.10 Wichtige Rechtsprechung zum Thema

Autor: Koehl

Nachstehend finden Sie wichtige Rechtsprechung zum Thema in Leitsätzen:

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung

VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2016 - 14 L 72/16:

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich acht oder mehr Punkte nach dem Punktsystem ergeben, denn dann gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist in Verfahren gem. § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich der Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung.

VG Augsburg, Urt. v. 02.12.2019 - Au 7 K 19.1424:

1.

Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit fahrerlaubnisrechtlicher Entziehungsverfügungen ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung der handelnden Verwaltungsbehörde abzustellen. Wurde ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt, ist dieses der Zeitpunkt des Erlasses des entsprechenden Entziehungsbescheids.

2.