Autor: Sitter |
Ohne einen Rechtsanwalt erhalten Sie weder vollständige Akteneinsicht noch sind Sie in der Lage, sich sachgerecht zu verteidigen. Im Straf- und Bußgeldverfahren muss (nur) einem Rechtsanwalt volle Akteneinsicht in alle Akten gewährt werden. Privatpersonen haben hierauf keinen Anspruch. Die Akteneinsicht ist das elementare Werkzeug der Verteidigung: Eine wirksame Verteidigung ist nur bei vollständiger Auswertung des Akteninhalts möglich. Die Akte ist nicht nur so früh wie möglich, sondern auch so oft wie erforderlich einzusehen. Die Rechtsprechung zu den gängigen Messverfahren ist unüberschaubar; nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier auf dem neuesten Stand. Mehr dazu in Kapitel 2.A.4.3.
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