6. Sachverhaltsaufklärung

Autor: Koehl

Die zutreffende rechtliche Einordnung des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit orientiert sich stets an dem zugrundeliegenden Sachverhalt. Eine möglichst umfassende Aufklärung des Sachverhalts ist daher von entscheidender Bedeutung.

Berücksichtigungswürdig sind u.a. folgende Aspekte:

Tatort

evtl. Unfallhäufigkeit

Verkehrsdichte

Straßenverhältnisse (spezielle äußere Einflüsse, Straßenbelag oder Verschmutzung der Straße)

Verkehrsregelung (eindeutig?)

Witterungsverhältnisse

Sichtverhältnisse (z.B. Sonneneinstrahlung)

evtl. technische Aspekte des beteiligten Fahrzeugs

In jedem Fall muss abgeklärt werden, welche Voreintragungen im Fahreignungsregister über den Betroffenen vorhanden sind.

Muster 10

Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt