Autor: Koehl |
Die zutreffende rechtliche Einordnung des Vorwurfs einer Verkehrsordnungswidrigkeit orientiert sich stets an dem zugrundeliegenden Sachverhalt. Eine möglichst umfassende Aufklärung des Sachverhalts ist daher von entscheidender Bedeutung.
Berücksichtigungswürdig sind u.a. folgende Aspekte:
Tatort |
evtl. Unfallhäufigkeit |
Verkehrsdichte |
Straßenverhältnisse (spezielle äußere Einflüsse, Straßenbelag oder Verschmutzung der Straße) |
Verkehrsregelung (eindeutig?) |
Witterungsverhältnisse |
Sichtverhältnisse (z.B. Sonneneinstrahlung) |
evtl. technische Aspekte des beteiligten Fahrzeugs |
In jedem Fall muss abgeklärt werden, welche Voreintragungen im Fahreignungsregister über den Betroffenen vorhanden sind.
Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt |
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