Auf die Berufung des Klägers, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 20. März 2008 verkündete Urteil der Zivilkammer 8 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, an die ############ zur Vertragsnummer #### einen Betrag in Höhe von 51.675,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. August 2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW Crafter mit der Fahrgestellnummer ######## .
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu 90% und der Kläger zu 10% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages zuzüglich 10% abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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