I.
Das Amtsgericht Warstein hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 41 Abs. 2, 49 Abs. 3 Ziffer 4 StVO in Verbindung mit § 24 StVG " zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Nach den getroffenen Feststellungen befuhr der Betroffene am 14. Dezember 2002 um 12.07 Uhr mit dem Pkw Opel, amtliches Kennzeichen xx in Warstein die B 55 und überschritt dabei die, wie sich aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe noch hinreichend ergibt, innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h infolge Fahrlässigkeit um 34 km/h. Von der Verhängung des Regelfahrverbotes hat das Amtsgericht gegen Erhöhung der Regelgeldbuße abgesehen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|