OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 30.10.2009
2 Ss OWi 239/09
Normen:
StVG § 25;
Vorinstanzen:
AG Gießen, vom 16.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5212 OWi 106 JS 5485/09

Absehen vom Regelfahrverbot wegen beruflichen Angewiesenseins auf die Fahrerlaubnis

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 30.10.2009 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 239/09

DRsp Nr. 2009/27403

Absehen vom Regelfahrverbot wegen beruflichen Angewiesenseins auf die Fahrerlaubnis

Einem Betroffenen ist grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits.

Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Gegen den Betroffenen wird eine Geldbuße von 100 € verhängt. Ihm wird ferner untersagt, für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Das gegen den Betroffenen verhängte Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Rechtskraft dieses Beschlusses (31. Oktober 2009).

Der Betroffene hat die Kosten der Rechtsbeschwerde einschließlich seiner notwendigen Auslagen zu tragen.

Zusätzlich angewendete Vorschrift: § 25 StVG.

Normenkette:

StVG § 25;

Gründe: