AG Eisenach - Beschluß vom 09.06.1995 (475 Js 6922/94) - DRsp Nr. 1996/29566
AG Eisenach, Beschluß vom 09.06.1995 - Aktenzeichen 475 Js 6922/94
DRsp Nr. 1996/29566
Eine Ausnahme vom Regelfahrverbot ist gerechtfertigt, wenn sonst eine übermäßige Härte durch Verlust des Arbeitsplatzes als Rohrleger und Schweißer entsteht.Das AG verurteilt den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer Ortschaft um 62 km/h zu einer Geldbuße von 500 DM.