KG - Beschluss vom 21.04.2004
3 Ws (B) 83/04
Normen:
StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 24 § 25 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 159
VRS 107, 316

Ahndung einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung

KG, Beschluss vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 83/04

DRsp Nr. 2005/7161

Ahndung einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung

1. Bei einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um fast 100% ist regelmäßig von vorsätzlicher Begehung auszugehen. Die Annahme fahrlässigen Handelns kommt nur bei besonderen Umständen in Betracht. 2. Angesichts der vorsätzlichen Begehung ist die Verhängung einer Geldbuße von 250 Euro und die Anordnung eines Fahrverbots von zwei Monaten angemessen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1 ; StVG § 24 § 25 ;
Fundstellen
NZV 2005, 159
VRS 107, 316