Ahndung einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung
KG, Beschluss vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 83/04
DRsp Nr. 2005/7161
Ahndung einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung
1. Bei einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung um fast 100% ist regelmäßig von vorsätzlicher Begehung auszugehen. Die Annahme fahrlässigen Handelns kommt nur bei besonderen Umständen in Betracht.2. Angesichts der vorsätzlichen Begehung ist die Verhängung einer Geldbuße von 250 Euro und die Anordnung eines Fahrverbots von zwei Monaten angemessen.