Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. November 2008 - 10 L 1422/08 - wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 28. Juli 2008 wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.
Der Streitwert wird - auch - für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, durch den der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 28.07.2008 zurückgewiesen wurde, ist begründet.
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