Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.7.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird durch einstimmigen Beschluss zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin.
Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird endgültig auf 20.000 € festgesetzt.
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