OLG Koblenz - Beschluss vom 28.09.2009
2 U 1194/08
Normen:
BGB § 932; BGB § 952; BGB § 1006;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 20.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 505/06

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw; Höhe des Nutzungsausfallschadens bei verzögerter Erstellung des Gutachtens

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2009 - Aktenzeichen 2 U 1194/08

DRsp Nr. 2010/19051

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw; Höhe des Nutzungsausfallschadens bei verzögerter Erstellung des Gutachtens

1. Die Eigentümerstellung lässt sich nicht bereits aus der Eintragung als Halter im Kfz-Brief entnehmen. Bei dem Kfz-Brief handelt es um eine verwaltungsrechtliche Urkunde, die keinen öffentlichen Glauben besitzt und lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. Die Eigentümerstellung kann jedoch aus weiteren Umständen, wie Besitz des PKW`s, Vorlage des Kfz-Briefs, Kaufvertragsurkunde etc. hergeleitet werden. 2. Ein Schadensersatz wegen eines außergewöhnlich hohen Nutzungsausfallschadens (201 Tage) kann dann angemessen sein, wenn dies auf eine verzögerte Erstellung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren zurückzuführen ist.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 20. August 2008 wird in Höhe eines Teilbetrages von 8.308,46 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.Januar 2007 sowie hinsichtlich der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 775,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2007 zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Senats vorbehalten.