KG - Urteil vom 12.01.2004
12 U 21/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VRS 106, 186
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 252/01

Anforderungen an den Nachweis des Verschuldens bei einem Unfall beim Linksabbiegen; Rechtzeitige Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers

KG, Urteil vom 12.01.2004 - Aktenzeichen 12 U 21/04

DRsp Nr. 2006/9406

Anforderungen an den Nachweis des Verschuldens bei einem Unfall beim Linksabbiegen; Rechtzeitige Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers

»Kommt es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers). Der Fahrtrichtungsanzeiger ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit. «

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; ZPO § 286 ;
Vorinstanz: LG Berlin, vom 16.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 252/01
Fundstellen
VRS 106, 186