I.
Der Kläger beansprucht Ersatzleistungen aus der bei der Beklagten für den PKW X (...) abgeschlossenen Kaskoversicherung wegen des behaupteten Diebstahls des PKW am ....2005 in Stadt1.
Der Kläger war auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 31.8.2001 (Bl.168-173) als kaufmännischer Leiter und Vertriebsleiter bei der A ... GmbH angestellt. Damalige Geschäftsführerin der GmbH war die Lebensgefährtin des Klägers, Frau B. Diese kaufte den PKW X, leistete eine Anzahlung von € 11.000,- und finanzierte den Kaufpreis von € 36.308,- im Übrigen durch Aufnahme eines Darlehens bei der C-Bank GmbH. Die Einzelheiten ergeben sich aus ihrem Darlehensantrag vom 17.7.2002 (Bl. 93-95) und der Finanzierungsbestätigung der D AG vom 26.8.2002 (Bl. 60). Der Darlehensbetrag € 29.321,- (= Restkaufpreis von € 25.308,- zzgl. Zinsen von 4.013,-) war ab 15.9.2002 in 36 Raten à € 320,28 und einer Schlusszahlung von € 17.790,- zu begleichen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|