OLG Zweibrücken - Beschluss vom 04.08.2009
1 SsBs 12/09
Normen:
OWiG § 65;
Vorinstanzen:
AG Frankenthal (Pfalz), vom 16.12.2008

Anforderungen an den wirksamen Erlass eines Bußgeldbescheides

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.08.2009 - Aktenzeichen 1 SsBs 12/09

DRsp Nr. 2009/20261

Anforderungen an den wirksamen Erlass eines Bußgeldbescheides

1. Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, dass der Erlass des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist. Erforderlich und ausreichend ist, dass der Bescheid auf einen für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren Willensakt der Behörde bzw. ihres Bediensteten zurückzuführen ist und nicht allein aus einem selbständig ablaufenden Computerprogramm hervorgeht. 2. Der wirksame Erlass des Bußgeldbescheids kann mit allen verfügbaren Beweismitteln im Freibeweisverfahren festgestellt werden.

Tenor:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 16. Dezember 2008 wird kostenfällig als unbegründet verworfen.

Normenkette:

OWiG § 65;

Gründe: