KG - Beschluss vom 05.06.2009
2 Ss 131/09
Normen:
StVG § 24a Abs. 2; StVO § 36 Abs. 5 Satz 1; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 136;
Fundstellen:
DAR 2009, 708
Vorinstanzen:
AG Tiergarten, vom 16.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen (346 OWi) 3012 PLs 7/09 (14/09)

Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung eines vor Fahrtantritt genossenen Rauschmittels

KG, Beschluss vom 05.06.2009 - Aktenzeichen 2 Ss 131/09 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 323/09

DRsp Nr. 2009/28366

Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung eines vor Fahrtantritt genossenen Rauschmittels

Ist zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen, so hat das Gericht Feststellungen dazu zu treffen, aufgrund welcher Umstände es dem Betroffenen hätte bewusst sein können, dass er noch unter der Einwirkung von Rauschmitteln stand.

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 16. Februar 2009 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 2; StVO § 36 Abs. 5 Satz 1; OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 136;

Gründe: