Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung
KG, Beschluss vom 21.06.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 186/04
DRsp Nr. 2005/7422
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreitet der Betroffene die innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit um 46 %, so ist in der Regel von vorsätzlichem Handeln auszugehen. Die Annahme eines nur fahrlässigen Handelns bedarf der Feststellung besonderer Umstände.