KG - Beschluss vom 31.03.2004
3 Ws (B) 116/04
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 ; StVG § 24 § 25 ;
Fundstellen:
DAR 2004, 711
NZV 2004, 652
VRS 107, 214

Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes in den Urteilsgründen; Anforderungen an die Zeitmessung bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

KG, Beschluss vom 31.03.2004 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 116/04

DRsp Nr. 2005/7420

Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes in den Urteilsgründen; Anforderungen an die Zeitmessung bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

1. Die Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes setzt die Feststellung voraus, mit welcher Geschwindigkeit sich der Betroffene der Haltelinie genähert hat und in welcher Entfernung er das dem Rotlicht vorausgehende Gelblicht bemerkt hat, damit entschieden werden kann, ob er im Zeitpunkt des Tatentschlusses überhaupt in der Lage gewesen wäre, rechtzeitig anzuhalten.