Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.04.2008 verkündete Urteil der 5. Zivilkammerdes Landgerichts Mainz teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.555,06 EUR Zug um Zug gegen Rückübereignung des PKW Fiat Stilo, Farbe Grunge Grau Metallic, mit dem derzeitigen amtlichen Kennzeichen ... und der Fahrgestellnummer ZFA ... zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Kraftfahrzeugkaufs.
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