Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 03.11.2008 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Aurich zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überholens, obwohl er nicht übersehen konnte, dass während des gesamten Überholvorganges eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, in Tateinheit mit der fahrlässigen Gefährdung eines Anderen und in Tateinheit mit dem verbotswidrigen Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) zu einer Geldbuße in Höhe von 125,00 Euro verurteilt und zudem ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|