Das AG hat gegen den Betr. wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 75 km/h eine Geldbuße von 600 € festgesetzt und ein Fahrverbot von 3 Monaten nach Maßgabe des § 25 IIa StVG verhängt. Mit seiner hiergegen gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betr. die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel blieb erfolglos.
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